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Die Königlich Privilegierte Schützengesellschaft 1447 gehört dem Deutschen Schützenbund DSB, und hier dem Bayrischen Landesverband BSSB an.
Unmittelbar nach einem Vereinseintritt sollte auch die Meldung beim Verband erfolgen. Dies erledigt der erste Sportleiter. Von ihm bekommt man auch nach einer Anmeldung beim Landesverband seinen Schützenausweis. Er gilt als Versicherungsnachweis.

Sollte der Schützenausweis nach einigen Wochen nach dem Eintritt noch nicht übergeben worden sein, bitte unbedingt beim ersten Sportleiter nachfragen. Die Meldung beim Verband ist wichtig für die eventuelle Beantragung von Sportwaffen.

Von denniscwh